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   BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81   

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https://dejure.org/1981,3528
BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81 (https://dejure.org/1981,3528)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - 2 StR 516/81 (https://dejure.org/1981,3528)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - 2 StR 516/81 (https://dejure.org/1981,3528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Generalprävention bei der Strafzumessung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteilstenors in der Revision

Papierfundstellen

  • StV 1982, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81
    Diese Ausführungen rechtfertigen die Besorgnis, die Kammer habe dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht beigemessen und dabei übersehen, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden darf (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH, Beschluß vom 5. März 1981 - 1 StR 50/81 -); dieser Spielraum wurde im vorliegenden Falle maßgeblich dadurch mitbestimmt, daß die Kammer zugunsten des Angeklagten lediglich von der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr eines nicht sehr gefährlichen Rauschgiftes geringster Menge ausgegangen ist (UA S. 46 f., 52).
  • BGH, 05.03.1981 - 1 StR 50/81

    Strafbemessung aus dem Gesichtspunkt der Generalprävention - Verkauf und Konsum

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81
    Diese Ausführungen rechtfertigen die Besorgnis, die Kammer habe dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht beigemessen und dabei übersehen, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden darf (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH, Beschluß vom 5. März 1981 - 1 StR 50/81 -); dieser Spielraum wurde im vorliegenden Falle maßgeblich dadurch mitbestimmt, daß die Kammer zugunsten des Angeklagten lediglich von der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr eines nicht sehr gefährlichen Rauschgiftes geringster Menge ausgegangen ist (UA S. 46 f., 52).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

    Das Revisionsgericht hat einzugreifen, wenn sich die Strafe so weit nach oben (oder unten) von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt, insbesondere wenn dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht eingeräumt worden ist (BGHSt 29, 319 [320]; 34, 345 [349]; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 530 m.w.N.).

  • BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82
    Soweit das Gericht wegen der allgemein bekannten Häufung derartiger Straftaten auch die abschreckende Wirkung der Strafe auf andere potentielle Täter betont, verkennt es, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 28, 318, 326; BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 516/81).
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